Nutzungsbedingungen Wiegand-Alpine Coaster 2.0 Sportanlage
Kompatibel mit ISO 19202-2 und DIN ISO 19202-2
Alpine Coaster - Wer kann mitfahren?
- Personen ab 8 Jahren und einer Körpergröße von über 1,35m dürfen alleine mit dem Alpine Coaster fahren.
- Kinder im Alter von 3 bis 7 Jahren können mit einer Begleitperson (ab 8 Jahren und einer Körpergröße von über 1,35 m), die die erforderlichen Größen- und Alterskriterien erfüllt und bereits Erfahrung mit dem Alpine Coaster hat, in einem Zweisitzer-Schlitten fahren. In diesem Fall liegt die volle Verantwortung jedoch beim Begleiter.
Wer darf nicht mit dem Alpine Coaster fahren?
- Kinder unter 3 Jahren.
- Personen mit physischen oder geistigen Einschränkungen, Pweaonen, die nicht angemessen sitzen können oder den Schlitten nicht richtig bedienen können, dürfen aus Sicher-heitsgründen nicht mitfahren.
- Schwangere Frauen.
- Personen unter Alkoholeinfluss, Personen, die bewusstseinsbeeinträchtigende Medikamente einnehmen oder aus ähnlichen Gründen nicht bei klarem Verstand sind.
Sie dürfen den Alpine Coaster nicht mit einem Tier fahren. Außerdem dürfen Sie keine schweren, scharfen Gegenstände bei sich haben, die Sie wegschleudern können.
Worauf sollten Sie achten?
- Als Schlittenfahrer tragen Sie die Verantwortung für Ihre Sicherheit auf dieser Sportanlage und müssen während der Fahrt angemessene Kleidung tragen.
- Sie müssen Ihre Geschwindigkeit kontrollieren, um Ihre Sicherheit und die Ihrer Umgebung zu gewährleisten. Der Abstand zwischen Ihrem Schlitten und dem vorausfahrenden Schlitten muss mindestens 25 m betragen. Das unmittelbare Folgen des vorausfahrenden Schlittens ist verboten. Bei Auffahrunfällen ist der Fahrer des hinteren Schlittens für alle Folgen verantwortlich.
- Unachtsames Fahren kann zu schweren Verletzungen führen. Sie müssen immer rechtzeitig bremsen und mit Schrittgeschwindigkeit in den Stationsbereich einfahren. Besonders am Ende der Strecke ist äußerste Vorsicht geboten.
- Sie müssen immer nach vorne schauen und Ihren Körper in Fahrtrichtung ausrichten. Während der Fahrt dürfen Sie nicht aus dem Schlitten hängen, Ihre Arme und Beine nicht aus dem Schlitten strecken.
- Sie müssen alle Verkehrsschilder beachten. Achten Sie beim Wechsel zum nächsten Abschnitt der Strecke auf Warnzeichen (mindestens 25 m).
- Sie müssen allen Anweisungen des Personals vor der Fahrt und während der festgelegten Fahrtenintervalle unbedingt befolgen. Langsames Fahren ist nicht erlaubt.
- Sie dürfen nur die Ihnen zur Verfügung gestellten Schlitten nutzen. Ihr Sicherheitsgurt muss während der gesamten Fahrt immer angelegt sein.
- Ein alleiniger Fahrgast sitzt immer hinten. Bei zwei Personen im Schlitten muss die größere Person hinten sitzen und ist für die Sicherheit verantwortlich sein. Diese Person muss während der Fahrt immer beide Hände auf den Bremshebeln halten, um bei Bedarf eingreifen zu können. Die Person im Vordersitz muss die Hände während der ganzen Fahrt auf dem Haltegriff halten und darf weder die Strecke berühren noch die Hände unter den Schlitten stecken.
- Während der gesamten Fahrt müssen Arme und Beine im Schlitten bleiben.
- Es dürfen keine Kleidungsstücke (z. B. Hut, Mütze, Schal, Schnürsenkel usw.), die herunterfallen oder wegfliegen könnten, in der Nähe der Strecke oder der Schlittenräder sein. Wenn Ihre Haare lang sind, müssen sie hochgebunden werden.
- Das Ein- und Aussteigen aus den Schlitten erfolgt nur an den ausgewiesenen Ein- und Ausstiegspunkten. Die Start- und Zielpunkte für die Fahrgäste befinden sich nur an diesen markierten Stellen.
- Während der gesamten Fahrt ist das Rauchen, Benutzen von Mobiltelefonen und Kameras untersagt. Der Passagier ist für Schäden und Verluste durch elektronische Geräte allein verantwortlich.
- Das Gesamtgewicht pro Schlitten darf 150 kg nicht überschreiten.
- Unfälle und Schäden müssen sofort dem Betriebspersonal gemeldet werden.
- Im Einrichtungsbereich ist Folgendes untersagt: - Beschädigung von Ausrüstung und Schlitten, - Handlungen, die den Betrieb beeinträchtigen könnten, - Betrieb durch nicht autorisierte Personen und - Handlungen, die die Sicherheitsmechanismen beeinträchtigen oder ähnliche Aktivitäten.
- Bei einer Sichtweite von weniger als 25 m (z. B. bei Sturm oder Einbruch der Dunkelheit) werden die Fahrten eingestellt.
- Alle Anweisungen des Personals müssen befolgt werden. Personen, die sich nicht daran halten, werden von der Einrichtung ausgewiesen.
- Mit dem Kauf des Fahrscheines erklären Sie sich mit den oben genannten Bedingungen einverstanden. Fahrscheine werden nicht erstattet. Alle Schadensersatz-ansprüche werden abgelehnt.